
Die Europäische Zentralbank stellt ihre Aufsicht über interne Risikomodelle der größten Banken der Eurozone grundlegend um und verschlankt damit ein Verfahren, das seit der Finanzkrise als besonders rigide galt. Ab dem 1. Oktober dürfen Institute wesentliche Änderungen an ihren internen Modellen bereits kurz nach Einreichen des Antrags umsetzen, anstatt wie bisher auf eine vorherige formale Genehmigung aus Frankfurt zu warten. Die EZB begründet den Schritt mit langen Verzögerungen und aufwendigen Vor-Ort-Prüfungen, die Banken bislang dazu zwangen, alte und neue Modelle über längere Zeit parallel zu betreiben.
Kern der Reform ist eine stärkere Fokussierung der Aufsicht auf tatsächlich risikoreiche Konstellationen. Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle sollen nach Angaben der Notenbank künftig vor allem dort stattfinden, „wo höhere Risiken eine genauere Prüfung rechtfertigen“. Wesentliche Modelländerungen lösen damit nicht mehr automatisch eine Inspektion in den Instituten aus. Im vergangenen Jahr hatte die EZB 74 Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle durchgeführt, ein Großteil davon ausgelöst durch Anträge der Banken.
Gleichzeitig zieht die Aufsicht eine klare Grenze bei möglichen Kapitalvorteilen. Führen neue Modelle zu niedrigeren Risikogewichten und damit zu geringerem Eigenkapitalbedarf, erhalten Banken zwar weiterhin eine schnelle Freigabe zur Nutzung. Die daraus resultierenden Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen werden jedoch gedeckelt, bis eine abschließende Bewertung vor Ort erfolgt ist. Ergänzend dazu hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Leitlinien vorgelegt, die die Zahl der als „wesentlich“ eingestuften und damit genehmigungspflichtigen Modelländerungen reduzieren.
Betroffen sind etwas mehr als 100 der größten Banken der Eurozone, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Für sensible Fälle behält sich die Notenbank ausdrücklich vor, am bisherigen Standardverfahren festzuhalten. In solchen Konstellationen müssen Institute weiterhin das Ergebnis einer gesonderten Vor-Ort-Prüfung abwarten, bevor sie Änderungen an ihren internen Risikomodellen tatsächlich umsetzen dürfen. Die Neuausrichtung der Aufsicht verschiebt damit den Schwerpunkt von einer flächendeckenden Vorabkontrolle hin zu einer stärker risikobasierten Prüfung.

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