Kabul setzt durch, Berlin bremst: Streit um Leitung der afghanischen Botschaft

24.03.2026


Die Ernennung eines Mitglieds der Taliban-Führung zum faktischen Leiter der afghanischen Botschaft in Berlin stellt die Bundesregierung vor eine heikle diplomatische Situation. Nach Recherchen der ARD fungiert Nebrasul H. inzwischen als sogenannter Geschäftsträger und damit als Chef der Vertretung in der deutschen Hauptstadt. Deutschland wäre damit der erste EU-Staat, in dem die Taliban de facto eine Botschaft führen – obwohl Berlin die seit August 2021 in Kabul herrschenden Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkennt.

Nebrasul H. war dem Bericht zufolge im Juli mit Zustimmung der Bundesregierung als einer von zwei Konsularbeamten nach Berlin gekommen. Über die Pläne der Taliban, ihn später an die Spitze der Botschaft zu setzen, sei die deutsche Seite jedoch nicht informiert worden. Der bisherige Geschäftsträger Abdul P., ein Diplomat der früheren afghanischen Regierung und kein Mitglied der Taliban, wurde demnach bereits Anfang Januar entmachtet und dient nur noch als formaler Strohmann. Auf den Internetseiten des afghanischen Außenministeriums und des Auswärtigen Amts wird er allerdings weiterhin als Geschäftsträger geführt.

Die Bundesregierung reagiert zurückhaltend bis ablehnend auf den von Kabul veranlassten Personalwechsel. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte in Berlin, der Bundesregierung seien keine personellen Änderungen notifiziert worden. Man werde nicht mit dem Taliban-Vertreter als Leiter der Botschaft zusammenarbeiten. Zugleich kündigte das Außenministerium an, gegenüber den von den Taliban geführten De-facto-Behörden in Afghanistan klarzustellen, dass die rechtliche Lage unverändert bleibe – also ohne Anerkennung eines von den Taliban entsandten Botschafters oder Botschaftsleiters.

Gleichzeitig sucht Berlin in bestimmten Bereichen weiterhin den pragmatischen Kontakt zu den Machthabern in Kabul. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bemüht sich um Kooperation bei der Rückführung afghanischer Straftäter. Nach einer Vereinbarung mit der Taliban-Regierung wurden Ende Februar erstmals 20 verurteilte Straftäter aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Die Kombination aus faktischer Zusammenarbeit bei Abschiebungen und der formellen Verweigerung einer diplomatischen Anerkennung verschärft die Spannungen rund um die Besetzung der Botschaft in Berlin – und macht deutlich, wie eng der Spielraum der Bundesregierung zwischen rechtlicher Linie und politischer Praxis geworden ist.


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