Unternehmen, die sich in Hamburg um öffentliche Aufträge bewerben, sollen künftig nachweislich Tariflöhne zahlen oder sich an tarifvertraglich orientierten Arbeitsbedingungen ausrichten. Der rot-grüne Senat hat eine entsprechende Tariftreueregelung im Rahmen der Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Die Neuregelung soll nach Angaben von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) Lohndumping eindämmen und die Tarifbindung stärken. Bevor die Vorgaben in Kraft treten können, muss allerdings noch die Hamburgische Bürgerschaft zustimmen.
Die Tariftreuepflicht soll bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro greifen, im Bausektor liegt die Schwelle deutlich höher bei 500.000 Euro. Allein für Liefer- und Dienstleistungsaufträge schreibt die Stadt nach Angaben der Finanzbehörde pro Jahr ein Volumen von rund 340 Millionen Euro aus. Auftragnehmer, die nach Tarif bezahlen, sollen durch die neue Regelung einen expliziten Wettbewerbsvorteil erhalten. Eine einjährige Vorbereitungs- und Umsetzungsphase soll sicherstellen, dass sich sowohl Behörden als auch Bieter auf die neuen Anforderungen einstellen können.
Wirtschaftsvertreter und Gewerkschaften kritisieren die Reform dennoch aus unterschiedlichen Gründen. Die Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla bemängelt insbesondere die hohe Wertgrenze im Baubereich. Gerade Beschäftigte bei kleineren, kurzfristig ausgeführten Bauaufträgen gerieten ohne Tariftreuepflicht verstärkt unter Druck, warnt sie. Aus Handel und Handwerk kommen zudem Warnungen, die verschärften Regeln könnten Unternehmen zusätzlich belasten und die Teilnahmebereitschaft an öffentlichen Ausschreibungen weiter senken.
Der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Malte Heyne, spricht von einem falschen Signal. Bereits heute sei die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen eher gering, insbesondere bei Start-ups. Nach Vergabestatistik seien 2024 rund 19 Prozent der öffentlichen Aufträge an das jeweils einzige Unternehmen gegangen, das sich beworben habe. Auch Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann äußert die Sorge, dass sich Betriebe wegen zusätzlicher Vorgaben und Dokumentationspflichten aus dem öffentlichen Auftragswesen zurückziehen könnten. Ob die Reform den Spagat zwischen verbesserter Tarifbindung und wettbewerbsfähiger Beteiligung am Vergabemarkt schafft, wird sich nach dem Votum der Bürgerschaft in der Praxis zeigen.

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